Wie schützen Sie sich vor Altersarmut?
Es ist wahrlich keine überraschende Neuigkeit: Die gesetzliche Rente reicht nicht! Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den Strukturwandel unserer Bevölkerung (demographischer Wandel). Wir werden immer älter.
Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein.
Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, müssen heute diese drei Einzahler bereits zwei
Rentner finanzieren.
Das Ergebnis:
Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen! Eine interessante Form der privaten Vorsorge ist die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen.
Der Staat fördert die Basisrente ausschließlich über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die eingezahlten Beiträge können dabei als so genannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht.
Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 %-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden. Maximal können Ledige 22.172 € und Verheiratete 44.344 € jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.
Wie hoch die Auszahlungen Ihrer Basis-Rente besteuert werden, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird, gilt dann für die gesamte Laufzeit (Kohortenprinzip) des Rentenbezugs.
Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Lösung. Sie wird vom Staat steuerlich gefördert.
Generell ist jeder förderungsberechtigt, der einkommensteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.
Ältere Vorsorgende: Wenn sie einige Jahre vor Renteneintritt hohe Beträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren, kann der Besteuerungsanteil der Rente dauerhaft niedriger sein als der abzugsfähige Prozentsatz der geleisteten Beiträge.
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