Es geht um Ihr gutes Recht
Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Wer ist versichert?
Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
Welche Leistungen sind u. a. versicherbar?
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:
Soweit vereinbart, sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche).
Welche Leistungen sind u. a. nicht versichert?
Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine
gesondert versichert werden.
Wo gilt die Versicherung?
Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die vereinbart werden können.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit zu Beginn des Vertrages vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Eine mögliche Erweiterung und Ergänzung stellt der Wohnungs- und Grundstückrechtsschutz dar.
Für alle Personen, die Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Garagen oder gewerblichen Immobilien sind, ist diese Rechtsschutzart eine sinnvolle Ergänzung.
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