Hauptaufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es laut Sozialgesetzbuch, die “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”. Die Versicherten sind dabei für ihre Gesundheit mitverantwortlich. Die Kassen haben den Versicherten durch Aufklärung, Beratung und Leistung zur Seite zu stehen. Sie sollen eine bedarfsgerechte, vollwertige medizinische Versorgung sicherstellen.
Alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sogenannten “Einkommenspflichtgrenze” sind in der gesetzlichen Krankenversicherung per Gesetz pflichtversichert. Beiträge müssen in Höhe des für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatzes jedoch nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Diese ändert sich von Jahr zu Jahr.
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz kommt bei einigen Krankenkassen noch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (also absoluter Eurobetrag) hinzu. Familienangehörige ohne eigenes
Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden. Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei familienversichert. Danach müssen sie sich selbst versichern. Der Beitrag für
Studenten ist bei allen Krankenkassen einheitlich.
Alle gesetzlich Pflichtversicherten haben nicht die Wahl, ob sie sich lieber privat versichern möchten. Sie müssen eine der Gesetzlichen Krankenkassen (AOKn, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen,
Innungskrankenkassen, Knappschaft) wählen. Personen oberhalb der Einkommensgrenzen sowie Selbständige können sich freiwillig bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Per Gesetz sind alle Arbeiter und Angestellten Pflichtmitglieder in den Gesetzlichen Kassen. Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, darf das System auf Wunsch verlassen. Beamte und Selbständige sind nicht zu einer Mitgliedschaft verpflichtet. Sie dürfen sich aber freiwillig in den Gesetzlichen Krankenkassen versichern.
Generell gilt jedoch: Jede Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland muss krankenversichert sein!
Auch wenn die Grundleistungen gesetzlich vorgeschrieben sind, kann doch jede Kasse eine Fülle an Mehrleistungen und Services anbieten: Ob Naturheilverfahren, verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, kostenfreie Zahnreinigungen, finanziell hochattraktive Bonusprogramme oder besondere Leistungen bei Kindern – das Ganze ist nahezu unüberschaubar. Wir bieten Ihnen Transparenz und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie wo bekommen können.
Auch wenn ca. 96% der Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, so gibt es doch eine Reihe von Leistungen, in denen sich die Kassen unterscheiden - vom Service bis hin zu angebotenen Heilmethoden.
Wir erstellen für Sie aus mehr als 70 Leistungspunkten Ihr ganz persönliches Leistungspaket. Wir zeigen Ihnen die am besten geeigneten Kassen.
|
|
|