Betriebsunterbrechung

Wenn es zur Betriebsunterbrechung kommt (zum Ausfall, zum Stillstand, zur eingeschränkten Geschäftstätigkeit), kann das die Existenz gefährden. Während die Einnahmen ausbleiben, laufen die Kosten weiter.

 

Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung sind Sie im Fall der Fälle bestens abgesichert. Im Rahmen einer versicherten Haftzeit (oft bereits 24 Monate) zahlt der Versicherer die Fixkosten weiter, ersetzt den entgangenen Gewinn etc.

 

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den „Vermögensteil“ des Schadens, der Sachschaden wird über die o.a. Sachversicherung Gebäude/Inhalt ersetzt.

 

Die Vorteile unseres Konzepts in der Betriebsunterbrechungsversicherung sind:

  • Rückwirkungsschäden* durch Zulieferer und Anbieter sind mitversichert
  • Die Vergrößerung des Schadens durch behördliche Auflagen ist mitversichert.
  • Betriebsunterbrechungsschäden durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von Datenträgern infolge eines Schachschadens sind ebenfalls mitversichert

* Ertragsausfälle infolge eines Sachschadens nicht im eigenen Betrieb, sondern im Betrieb eines direkten Zulieferers oder Anbieters.

 

Sprechen Sie mit unseren Experten.

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